Gymnasium und Gesamtschule (Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik | Politik | Soziologie)

  • Anrechnung von extern erbrachten Prüfungsleistungen

    • Wie können Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden?

    Für die Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen müssen Sie bereits in den Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie an der WWU eingeschrieben sein.

    Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden.

    • Wie werden an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen angerechnet?

    Zur Prüfung auf Anrechenbarkeit kommen Sie bitte zunächst mit den folgenden Unterlagen zur Studienberatung des Fach, in dem die meisten anrechenbaren Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorliegen (z.B. Politik):

    • Antrag auf Anrechnung (Ökonomik) | Antragsformular (Politikwissenschaft und Soziologie)
    • Original-Leistungsnachweis(e) (Transcript of Records, Scheine) mit Notenangaben
    • Modulbeschreibungen (inklusive Angaben zu ECTS, Lehrinhalten, verwendeter Literatur und Form der Prüfungsleistung) 

    Alternativ können Sie eine mögliche Anrechnung von Leistungen per E-Mail mit den entsprechenden Fachstudienberatern*innen besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.

    Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (für das Fach Ökonomik) oder zum Prüfungsamt 1 (für die Fächer Politikwissenschaft und Soziologie) und reichen Ihren Antrag dort ein.

    • Wie werden Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der WWU angerechnet?

    Für die Anrechnung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der WWU bei Studiengangwechsel befolgen Sie bitte die gleichen Schritte wie für die Prüfung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden (obige Frage).

  • An- und Abmeldung von Prüfungen

    • Wo gibt es Informationen zu Prüfungszeiten und -orten?

    ZFB Ökonomik:
    Die Semesterabschlussprüfungen (Klausuren) Ihrer Pflichtmodule in Ökonomik finden Sie hier auf der Homepage des CIW unter der Rubrik "Veranstaltungen". Gehen Sie auf das entsprechende Semester und wählen Sie die Veranstaltung an. Unter Termine finden Sie jeweils auch einen Einzeltermin. Dies ist der jeweilige Prüfungstermin. Zusätzlich werden die Klausurtermine Richtung Semesterende auch unter der Rubrik "Studium - Klausurtermine" veröffentlicht. 
    Die vorgezogenen Klausuren (Nachschreibeklausuren) finden im auf die Veranstaltung (Seminar oder Vorlesung) folgenden Semester statt: im Wintersemester in der Woche vor Weihnachten und im Sommersemester in der Woche nach Pfingsten. Die konkreten Prüfungszeiten und -orte erfragen Sie bitte direkt beim zuständigen Lehrstuhl des CIW.

    • Welches Prüfungsamt ist für den ZFB Ökonomik zuständig?

    Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Hier finden Sie unter der Rubrik "Termine" auch die Informationen zur Anmeldung zu den regulären Prüfungen und den vorgezogenen Prüfungen (Nachschreibeklausuren).

    • Welches Prüfungsamt ist für die ZFB Politikwissenschaft und Soziologie zuständig?

    Prüfungsamt 1.

    • In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?

    Innerhalb der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie ohne Begründung von der Anmeldung zurücktreten.

    Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.

    Triftige Gründe sind:

    • Krankheit
    • Todesfälle in der Familie
    • Gerichtsladungen
    • Unfälle

    Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bzw. dem Prüfungsamt 1 unverzüglich mitgeteilt werden:

             - Formular ZFB Ökonomik

             - Formular ZFB Politikwissenschaft oder Soziologie

    Informationen über den konkreten Ablauf des Anzeigens von Ihrer Prüfungsunfähigkeit entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und des Prüfungsamts 1.

    Was tut man, wenn man an einer Klausur aufgrund von Terminüberschneidungen nicht teilnehmen kann?

    Anteilsdisziplin Ökonomik - Nachschreibeklausuren am CIW:
    Sollten Sie wirtschaftswissenschaftlichen Anteil Ihres Studiums an der regulären Abschlussklausur einer Ihrer Veranstaltungen aufgrund einer Terminüberschneidung mit einer anderen Klausur Ihres Studiums nicht teilnehmen können, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Melden Sie sich regulär während der Qispos-Anmeldephase zu der Klausur an. Stellen Sie danach einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf Annullierung der Klausur aufgrund der Terminüberschneidung mit der anderen Klausur. Unterschreiben Sie den Antrag und schicken Sie ihn als Scan zusammen mit einem Nachweis über die Terminkollision per E-Mail an das Prüfungsamt. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie sich danach innerhalb der Anmeldefrist zu der vorgezogenen Klausur (Nachschreibeklausur) anmelden. Für die vorgezogenen Klausuren müssen Sie sich noch einmal wie zu den regulären Klausuren anmelden. Bitte achten Sie unbedingt auf die Fristen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    Anteilsdisziplin Soziologie  - (Nachschreibe-)Klausuren am Institut für Soziologie:
    Sollten Sie an einer vom Institut für Soziologie angebotenen Klausur wegen Terminüberschneidungen nicht am regulären Klausurtermin teilnehmen können, können Sie den verantwortlichen Prüfer/innen einfach vor diesem Klausurtermin eine E-Mail schreiben, dass Sie den Nachschreibetermin als Erstversuch wahrnehmen möchten. Auf der Hompeage des Instituts für Soziologie wird frühzeitig der Termin der Nachschreibeklausur veröffentlicht und bis wann und wie Sie sich dazu anmelden müssen. Eine erneute Anmeldung in QISPOS ist nicht notwendig oder möglich.
    Bitte beachten Sie: Es gibt nur einen zentralen Nachschreibetermin für alle Klausuren am Institut für Soziologie, Sie können also jeweils nur eine Klausur pro Semester nachschreiben. Im Falle von mehreren Terminüberschneidungen sollten Sie sich also besser von vorneherein beim Prüfungsamt von einer der Klausuren abmelden.

    Anteilsdisziplin Politikwissenschaft - Nachschreibeklausuren am IfPol:
    Sollten sich Prüfungstermine in Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich am Institut für Politikwissenschaft angemeldet haben, zeitlich überschneiden, haben Sie gemäß Ihrer geltenden Prüfungsordnung das Recht einen „triftigen Grund“ geltend zu machen und von der Prüfungsleistung auch außerhalb der geltenden An- bzw. Abmeldefrist zurückzutreten.
    Bitte reichen Sie hierfür frühzeitig, spätestens jedoch am Tag der Prüfungsleistung den ausgefüllten „Antrag auf Abmeldung aus triftigem Grund“ zusammen mit einer kurzen Darlegung Ihres spezifischen „triftigen Grundes“ im Prüfungsamt I ein.
    Nach Anerkennung Ihres Antrages werden Sie von der entsprechenden Prüfungsleistung abgemeldet und haben auf Wunsch die Möglichkeit, sich für einen Nachschreibetermin anzumelden. Bitte berücksichtigen Sie hier die An- und Abmeldefristen in Vorlesungen bzw. die in Absprache mit den Lehrenden geltenden Modalitäten in Standard- und Lektürekursen.
    Weitere einschlägige Informationen zu diesem Thema, sowie anderer Angelegenheiten zur Prüfungsverwaltung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamts I.

    Bei institutsübergreifenden Klausuren (z.B. zur Vorlesung "Einführung in die Fachdidaktik der Sozialwissenschaften") können andere Bestimmungen gelten, erkundigen Sie sich bitte bei der/dem Lehrenden.

    • Besteht die Möglichkeit Prüfungen zu wiederholen, um seine Noten zu verbessern?

    PO 2018:

    Prüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholt werden.

    PO 2012:

    Zum Zwecke der Notenverbesserung können maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der zur Verfügung stehenden drei Versuche wiederholt werden. Das bedeutet, es darf in zwei Modulen jeweils ein Verbesserungsversuch stattfinden, entweder eine Wiederholung des bestandenen Erstversuchs oder des bestandenen Zweitversuchs. Ein bestandener Drittversuch einer Prüfungsleistung darf nicht wiederholt werden.

    Desweiteren können diese Möglichkeiten in den Anteilsdisziplinen Soziologie, Ökonomik und Politikwissenschaft, in der Fachdidaktik und in der „Einführung in die Sozialwissenschaften“ jeweils nur einmal genutzt werden.

    Der Wiederholungsversuch muss spätestens im folgenden Semester abgeschlossen werden, d.h. Sie melden sich bitte für die jeweilige Nachschreibeklausur an.

    Im Falle einer Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung ist das Modul erst abgeschlossen, wenn auch die Wiederholung abgeschlossen ist. Es wird dann die bessere Note angerechnet (Note der Wiederholung oder vorige Note).

  • Auslandssemester

    Für den ZFB Ökonomik

    • In welchem Zeitraum kann man sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Für einen Auslandsaufenthalt können Sie sich an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 15.12. – 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und vom 15.07. – 15.08. für das darauffolgende Sommersemester bewerben. Aufgrund der Vorlesungszeiten an den ausländischen Universitäten bietet es sich generell an, das Wintersemester (konkret das 5. Fachsemester) für ein Auslandssemester zu nutzen.

    • Wo gibt es Informationen bzgl. des Auslandssemesters?

    Generelle Informationen zum Auslandssemester können Sie hier einsehen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandssemester an das International Relations Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    An die CIW-Fachstudienberatung wenden Sie sich bitte erst, wenn Sie für ein Auslandssemester bereits angenommen worden sind, um dann die Anrechenbarkeit der Leistungen, welche Sie in Ihrem Auslandssemester erbringen wollen, überprüfen zu lassen.

    • Wie erfolgt die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen im ZFB Ökonomik?

    Bitte kommen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen sowie den offiziellen Beschreibungen der Kurse, die Sie im Ausland absolvieren wollen (inklusive ECTS, Inhalte, Prüfungsform), zur CIW-Fachstudienberatung. Dort können Sie besprechen, welche Leistungen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich Ihnen wahrscheinlich anerkannt werden können.

    Die endgültige Anrechnung der von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt jedoch erst nach Ihrem Auslandaufenthalt.

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt gehen Sie bitte persönlich mit dem, vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der CIW-Studienberatung gegengezeichneten Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen, Ihrem Zeugnis/Transcript of Records von der ausländischen Hochschule (incl. ECTS- und Notenangaben zu den von Ihnen absolvierten Kursen) und dem Antrag auf Anrechnung zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Falls Sie diese Unterlagen postalisch zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät senden wollen, fragen Sie dies dort bitte zunächst an.

    Für den ZFB Politikwissenschaft:

    • Wo gibt es Informationen bzgl. des Auslandssemesters?

    Generelle Informationen zum Auslandssemester können Sie hier einsehen.

    Für fachliche Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt sowie für die Vorrabprüfung der möglichen Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen kontaktieren Sie bitte den Fachstudienberater. Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig Kontakt auf, um Ihre gewählten Auslandskurse auf Anrechenbarkeit prüfen zu lassen.

    Für den ZFB Soziologie

    Bitte holen Sie Informationen bzgl. eines Auslandssemesters am Institut für Soziologie ein.

  • Bachelorarbeit

    • Wann kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden?

    PO 2018:

    Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen sein (§3 Abs. 3 PO).

    PO 2012:

    Sie können sich für die Bachelorarbeit anmelden, sobald Sie mit dem 5. Fachsemester (120 LP) begonnen haben. Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgreich abgeschlossen sein.

    • Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit?

    Der reguläre Bearbeitungszeitraum beträgt acht Wochen.

    Nur ZFB Ökonomik:

    Wird die Bachelorarbeit studienbegleitend geschrieben, so beträgt der Bearbeitungszeitraum zwölf Wochen. Die Bachelorarbeit gilt dann als studienbegleitend, wenn parallel zu ihr noch ein oder mehrere weitere Module absolviert werden müssen. Eine noch abzugebende Hausarbeit zählt nicht als noch zu absolvierendes Modul. In begründeten Fällen kann die Bearbeitungszeit verlängert werden.

    • Welchen Umfang soll die Bachelorarbeit haben?

    Die Bachelorarbeit soll 10.000 – 12.000 Wörter umfassen nicht.

    • Wer darf die Bachelorarbeit betreuen?

    Im lehramtsqualifizierenden Profil "Sozialwissenschaften" des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie kann die Bachelorarbeit in allen drei Anteilsdisziplinen - Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie - und in der Fachdidaktik (Prof. Dr. Andrea Szukala, Prof. Dr. Christian Müller) geschrieben werden. Sie kann ebenso im Zweitfach des Studiengangs angefertigt werden.
    Betreuen darf die Bachelorarbeit grundsätzlich jeder Dozent/ jede Dozentin, die in Ihrem Bachelorstudiengang regelmäßig Lehrveranstaltungen anbietet. Neben den Professorinnen und Professoren und den Akademischen Räten, sind auch die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professoren und die Emeriti prüfungsberechtigt. Beachten Sie aber bitte, dass Emeriti Professoren im Ruhestand sind und keinerlei Verpflichtungen mehr haben. In jedem Falle sollte ein Prüfer/ eine Prüferin hauptamtlich am entsprechenden Institut arbeiten.
    Bitte beachten Sie ferner, dass Lehrbeauftragte keine Bachelor- und Masterarbeiten betreuen dürfen. Am FB 04 bzw. am CIW  gilt dies auch für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Nur ZFB Ökonomik:

    Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise der Lehrstühle des CIW.

    • Wie melde ich mich für die BA Abschlussarbeit an und welche Fristen muss ich dabei beachten?

    1. ZFB Ökonomik:

    Zunächst wenden Sie sich an den Betreuer/die Betreuerin Ihrer Arbeit und besprechen Ihr Vorhaben. Als nächstes holen Sie sich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Leitkarte ab. Diese wird dann von Ihrem Betreuer ausgefüllt und an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gesendet. Sobald die Leitkarte beim Prüfungsamt eingegangen ist, beginnt die Bearbeitungsfrist von acht Wochen (bzw. zwölf Wochen studienbegleitend). Für ausführlichere Informationen bachten Sie bitte die Hinweise der Lehrstühle.

    2.  ZFB Politikwissenschaft und Soziologie:

    Die Bachelorarbeit wird von Ihnen persönlich mit dem ausgefüllten Formular im Prüfungsamt I angemeldet. Die Anmeldung kann jederzeit zu den angegebenen Öffnungszeiten erfolgen – bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten auf der Homepage des Prüfungsamtes I. Den Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bestimmen Sie selbst. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, wann Sie den Wechsel in den Master anstreben oder Ihr Studium abschließen wollen und von diesem Zeitpunkt ausgehend „rückwärts“ planen! Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ebenfalls wann Sie das Praxissemester im Masterstudiengang absolvieren möchten. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Unterschrift Ihrer/ Ihres Erstprüfers/in.

    • Kann die Bachelorarbeit wiederholt werden?

    Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Falls die Bachelorarbeit nicht bestanden wird, ist ein neues Thema zu bearbeiten.

    Zudem können Sie Ihr Thema einmal innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Bearbeitungsfrist zurückgeben. Falls Sie sich in Ihrem Wiederholungsversuch (Bachelorarbeit bereits einmal nicht bestanden) befinden, steht Ihnen diese Möglichkeit nur dann offen, wenn Sie in Ihrem ersten Versuch noch keinen Gebrauch davon gemacht haben (§11 V RO).

    • Wie wird das Bachelorzeugnis ausgestellt?

    Nur ZFB Ökonomik:

    Sobald alle Ihre Noten bei QISPOS eingetragen sind, können Sie die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente im Prüfungsamt beantragen. Die Erstellung dauert drei bis vier Wochen. Sobald die Dokumente fertig sind, erhalten Sie eine E-Mail. Dann können Sie Ihre Dokumente im Prüfungsamt abholen. Die postalische Zusendung Ihrer Dokumente müssen Sie separat beantragen.

    Für Bewerbungszwecke können Sie vom Prüfungsamt eine vorläufige Abschlussbescheinigung erhalten.

    • Kann der Zweitversuch der Bachelorarbeit in einem anderen Fachbereich geschrieben werden?

    Bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit kann es für Sie möglich sein, den Zweitversuch in einem anderen Fachbereich, welcher entsprechend Ihrer PO für Sie in Frage kommt, zu schreiben.

    Dafür müssen Sie zunächst den Bescheid über das Nichtbestehen Ihrer Bachelorarbeit erhalten haben.

    Als nächstes können Sie Ihren Zweitversuch beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anmelden.

  • BAföG

    • Was ist BAföG?

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland.

    Dabei werden i.d.R. 50 Prozent der Förderung als Zuschuss und 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Im Sinne des BAföG berechtigte Studierende bekommen die Unterstützung innerhalb der Regelstudienzeit und müssen das Darlehen 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzahlen.

    Weitere Informationen können Sie dem BAföG-Leitfaden des Studierendenwerks entnehmen.

    • Wie gelingt eine Fortgewähr der Unterstützung durch das BAföG?

    Im 4. Fachsemester müssen Sie ein Antragsformular von der für Sie jeweils zuständigen Fachstudienberatung ausfüllen lassen, um nachzuweisen, dass Sie genügend Leistungen für die weitere Unterstützung erbracht haben. Studierende müssen Leistungen im ECTS-Umfang der ersten beiden Semester laut Studienverlaufsplan (Version 2010) erbracht haben.

    Sie können das Antragsformular auch nach dem 4. Fachsemester noch einreichen. Bitte beachten Sie in dem Fall jedoch unbedingt die Informationen des Studierendenwerks!

    • Wo gibt es Antragsformulare?

    Das Antragsformular (Formblatt 5) ist im Informationsbüro des BAföG-Amtes im Foyer der Mensa am Aasee (1. OG) erhältlich. Sie können das Formular aber auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  herunterladen.

    • Wohin mit dem Antragsformular?

    Um sich das Antragsformular (Formblatt 5) für das BAföG-Amt ausfüllen zu lassen, kommen Sie mit dem Formular und den von Ihnen erbrachten Leistungen (Leistungsausdruck) in die Sprechstunde der jeweiligen Fachstudienberatung. Dort wird geprüft, ob genügend Leistungen vorliegen.

  • Bewerbung auf einen Studienplatz

    • Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

    Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz können Sie hier einsehen.

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester

    • Wie erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester?

    Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie hier einsehen.

  • Masterstudium

    • Für welchen Masterstudiengang qualifiziert das Studium der ZFB Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie im Profil Sozialwissenschaften?

    Die Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik, Politikwissenschaft und Soziologie im Profil Sozialwissenschaften qualifizieren für den Master of Education (M.Ed.). Durch den M.Ed. Sozialwissenschaften können Sie sich dann für das Referendariat an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Sozialwissenschaften qualifizieren.

    Wenn Sie den Zwei-Fach-Bacheleor Ökonomik studiert haben, können Sie danach zwischen dem M.Ed. Sozialwissenschaften für Gymnasium und Gesamtschulen und dem M.Ed. Wirtschaftslehre/Politik für das Lehramt an Berufskollegs wählen. Diese Möglichkeit gilt nur für den ZFB Ökonomik!

  • Module

    Zum Studium des ZFB Ökonomik (in der lehramtsqualifizierenden Variante) gehören integrative und fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 10 LP, wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von von 35 LP sowie politikwissenschaftliche und soziologische Module im Umfang von zusammengenommen 30 LP.  Desweiteren kann die Bachelorarbeit (10 LP) in allen drei Anteilsdisziplinen verfasst werden, wobei die Anteilsdisziplin Ökonomik empfohlen wird.

    Zum Studium des ZFB Politikwissenschaft (in der lehramtsqualifizierenden Variante) gehören integrative und fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 10 LP, politikwissenschaftliche Module im Umfang von von 35 LP sowie wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Module im Umfang von zusammengenommen 30 LP. Desweiteren kann die Bachelorarbeit (10 LP) in allen drei Anteilsdisziplinen verfasst werden, wobei die Anteilsdisziplin Politikwissenschaft empfohlen wird.

    Zum Studium des ZFB Soziologie (in der lehramtsqualifizierenden Variante) gehören integrative und fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 10 LP, soziologische Module im Umfang von 35 LP sowie politik- und wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von zusammengenommen 30 LP. Desweiteren kann die Bachelorarbeit (10 LP) in allen drei Anteilsdisziplinen verfasst werden, wobei die Anteilsdisziplin Soziologie empfohlen wird.

    • Welche Module müssen im ZFB Ökonomik belegt werden?

    PO 2018:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    Lehramtsstudierende im ZFB Ökonomik, Profil Sozialwissenschaften, die nach der Prüfungsordnung 2018 studieren, dürfen Wahlpflichtmodule des ZFB Ökonomik, Profil Ökonomik, als Zusatzleistungen absolvieren (bis 30 ECTS). Zusatzleistungen zu erbringen kann sinnvoll sein, um bestimmte Interessen zu vertiefen, oder sich beispielsweise auf einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang bewerben zu können. Studierende des Profils Sozialwissenschaften legen dabei mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich fest, welche Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtanteils Ökonomik des Profils Ökonomik sie als Zusatzleistungen absolvieren wollen.

    PO 2012:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    • Welche Module müssen im ZFB Politikwissenschaft belegt werden?

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    • Welche Module müssen im ZFB Soziologie belegt werden?

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

  • Praktikum

    • Muss ein Praktikum absolviert werden?

    In der lehramtsqualifizierenden Variante des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie ist kein Pflichtpraktikum zu erbringen.

    Beachten Sie jedoch bitte, dass in den Bildungswissenschaften ein (Eignungs- und) Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum zu absolvieren sind.

  • Profilwechsel

    • Ist es möglich innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors das Profil zu wechseln?

    Sie können innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie von der sozialwissenschaftlichen (lehramtsqualifizierenden) zur fachwissenschaftlichen Variante wechseln oder umgekehrt. Wieder zurück zu Ihrer ursprünglich gewählten Variante können Sie nicht, da der Wechsel des Profils nur einmal möglich ist.

    Für den Fall des Profilwechsels im Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik kommen Sie bitte mit diesem Formular zur CIW-Fachstudienberatung. Danach gehen Sie mit dem nun vollständig ausgefüllten Formular zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

  • Zusatzleistungen

    Ökonomik:

    • Wie werden Zusatzleistungen angemeldet?

    ​PO 2018:

    Zusatzleistungen können nach Maßgabe von §1 Abs. 5 S. 2 PO erbracht werden. Lehramtsstudierende im ZFB Ökonomik, Profil Sozialwissenschaften, die nach der Prüfungsordnung 2018 studieren, dürfen Wahlpflichtmodule des ZFB Ökonomik, Profil Ökonomik, als Zusatzleistungen absolvieren (bis 30 ECTS). Zusatzleistungen zu erbringen kann sinnvoll sein, um bestimmte Interessen zu vertiefen, oder sich beispielsweise auf einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang bewerben zu können. Studierende des Profils Sozialwissenschaften legen dabei mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich fest, welche Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtanteils Ökonomik des Profils Ökonomik sie als Zusatzleistungen absolvieren wollen.

    PO 2012:

    Die Erbringung von Zusatzleistungen ist nicht möglich.

    • In welchen Fällen kann die Erbringung von Zusatzleistungen sinnvoll sein?

    Die Erbringung von Zusatzleistungen eignet sich insbesondere für den Nachweis eines bestimmten Umfangs fachwissenschaftlicher Studieninhalte bzgl. eines angestrebten Masterstudiums. Zusatzleistungen können jedoch nicht außercurricular erbracht werden.