Bewerbung auf höheres Fachsemester
Sowohl der Zwei-Fach-Bachelor im Studienfach Politikwissenschaft, Soziologie oder Ökonomik als auch Wirtschaftslehre/Politik für Berufskolleg (BA BK) und Sozialwissenschaften im Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (BA HRSGe) ist in allen Semestern zulassungsbeschränkt.
Möchten Sie also im Bachelorstudium von einer anderen Hochschule in das Lehramtsstudium an der WWU wechseln, müssen Sie sich im hochschulinternen Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist zum Wintersemester nur in ungerade Fachsemester, zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester möglich. Die Höhe der Einstufung orientiert sich dabei an den bisher erbrachten Leistungen aus dem vorhergehenden Studium, die auf den Bachelor oder Master gemäß der aktuellen Prüfungsordnung in Münster anrechenbar sind.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Bitte kontaktieren Sie hierfür den/die Studienfachberater/in derjenigen Anteilsdisziplin, in der die meisten anrechenbaren Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorliegen (Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie).
Mit der Einstufungsbescheinigung können Sie sich beim Studierendensekretariat der WWU Münster online bewerben Online-Bewerbung für alle Studienfächer an der WWU
Die Bewerbungsfrist auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester endet
für das Wintersemester am 15. September
für das Sommersemester am 15. März
Die Prüfung Ihrer Unterlagen auf mögliche Einstufung ins höhere Fachsemester kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie den/die jeweilige Fachstudienberater/in daher bitte spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Frist.
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass in höheren Fachsemestern eines Studiengangs - wenn überhaupt - stets nur einige (wenige) Plätze frei sind. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet also nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches an der WWU einschreiben können! Bewerben Sie sich daher zusätzlich immer auch für das erste Fachsemester (nur im Wintersemester, frühe Fristen beachten!)
Lesen hierzu auch die Information zur Vergabe in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern der ZSB.
Anrechenbare Leistungen können Ihnen auch bei Studienstart im ersten Fachsemester nach der Immatrikulation natürlich trotzdem angerechnet werden.