Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (BA Sozialwissenschaften)
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An- und Abmeldung von Prüfungen
- Welches Prüfungsamt ist für das Fach Sozialwissenschaften (HRSGe) zuständig?
Das Prüfungsamt 1.
- In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?
Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.
Triftige Gründe sind:
- Krankheit
- Pflege
- Inanspruchnahme von Schutzzeiten
- Todesfälle von nahen Angehörigen
- Studiengangwechsel / Fachwechsel
- Studienortwechsel
- Überschneidung von Prüfungsterminen
- Gründe, die sich unter dem Oberbegriff „Höhere Gewalt“ zusammenfassen lassen
Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt 1 unverzüglich mitgeteilt werden.
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss spätestens bis zum nächsten Tag mit einem ärztlichen Attest glaubhaft gemacht werden.
- Besteht die Möglichkeit Prüfungen zu wiederholen, um seine Noten zu verbessern?
Zum Zwecke der Notenverbesserung können maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der zur Verfügung stehenden drei Versuche wiederholt werden. Das bedeutet, es darf in zwei Modulen jeweils ein Verbesserungsversuch stattfinden, entweder eine Wiederholung des bestandenen Erstversuchs oder des bestandenen Zweitversuchs. Ein bestandener Drittversuch einer Prüfungsleistung darf nicht wiederholt werden.
Des Weiteren können diese Möglichkeiten in den Anteilsdisziplinen Soziologie, Ökonomik und Politikwissenschaft, in der Fachdidaktik und in der „Einführung in die Sozialwissenschaften“ jeweils nur einmal genutzt werden.
Der Wiederholungsversuch muss spätestens im folgenden Semester abgeschlossen werden, d.h. Sie melden sich bitte für die jeweilige Nachschreibeklausur an.
Bitte melden Sie dies im entsprechenden Zeitraum persönlich beim Prüfungsamt an, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Freiversuch handelt.
Im Falle einer Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung ist das Modul erst abgeschlossen, wenn auch die Wiederholung abgeschlossen ist. Es wird dann die bessere Note angerechnet (Note der Wiederholung oder vorige Note).
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Anrechnung von extern erbrachten Prüfungsleistungen
- Wie können Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden?
Für die Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen müssen Sie bereits in den Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften (HRSGe) an der WWU eingeschrieben sein.
Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden.
- Wie werden an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen angerechnet?
Zur Prüfung auf Anrechenbarkeit kommen Sie bitte zunächst mit den folgenden Unterlagen zur Studienberatung des Faches, in dem die meisten anrechenbaren Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorliegen (z.B. Politik):
- Original-Leistungsnachweis(e) (Transcript of Records, Scheine) mit Notenangaben
- Modulbeschreibungen (inklusive Angaben zu ECTS, Lehrinhalten, verwendeter Literatur und Form der Prüfungsleistung)
Alternativ können Sie eine mögliche Anrechnung von Leistungen per E-Mail mit den entsprechenden Fachstudienberatungen besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.
Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich mit dem Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zum Prüfungsamt 1.
- Wie werden Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der WWU angerechnet?
Für die Anrechnung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der WWU bei Studiengangwechsel befolgen Sie bitte die gleichen Schritte wie für die Prüfung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden (obige Frage).
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Bachelorarbeit
- Wann kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden?
Sie können frühestens ab dem 5. Semester mit der Bachelorarbeit beginnen. Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgreich abgeschlossen sein (§4 III PO).
- In welchen Disziplinen kann die Bachelorarbeit geschrieben werden?
Im Fach Sozialwissenschaften kann die Bachelorarbeit in allen drei Anteilsdisziplinen (Soziologie, Politikwissenschaft oder Ökonomik) und in der Fachdidaktik (Prof. Dr. Andrea Szukala) geschrieben werden (§ 4 I PO).
- Kann die Bachelorarbeit wiederholt werden?
Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Falls die Bachelorarbeit nicht bestanden wird, ist ein neues Thema zu bearbeiten.
Zudem können Sie Ihr Thema einmal innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Bearbeitungsfrist zurückgeben. Falls Sie sich in Ihrem Wiederholungsversuch (Bachelorarbeit bereits einmal nicht bestanden) befinden, steht Ihnen diese Möglichkeit nur dann offen, wenn Sie in Ihrem ersten Versuch noch keinen Gebrauch davon gemacht haben.
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BAföG
- Was ist BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland.
Dabei werden i.d.R. 50 Prozent der Förderung als Zuschuss und 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Im Sinne des BAföG berechtigte Studierende bekommen die Unterstützung innerhalb der Regelstudienzeit und müssen das Darlehen 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzahlen.
Weitere Informationen können Sie dem BAföG-Leitfaden des Studierendenwerks entnehmen.
- Wie gelingt eine Fortgewähr der Unterstützung durch das BAföG?
Im 4. Fachsemester müssen Sie ein Antragsformular von der für Sie jeweils zuständigen Fachstudienberatung ausfüllen lassen, um nachzuweisen, dass Sie genügend Leistungen für die weitere Unterstützung erbracht haben. Studierende müssen Leistungen im ECTS-Umfang der ersten beiden Semester laut Studienverlaufsplan erbracht haben.
Sie können das Antragsformular auch nach dem 4. Fachsemester noch einreichen. Bitte beachten Sie in dem Fall jedoch unbedingt die Informationen des Studierendenwerks!
- Wo gibt es Antragsformulare?
Das Antragsformular (Formblatt 5) ist im Informationsbüro des BAföG-Amtes im Foyer der Mensa am Aasee (1. OG) erhältlich. Sie können das Formular aber auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen.
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Bewerbung auf einen Studienplatz
- Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz können Sie hier einsehen.
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Einstufung in ein höheres Fachsemester
- Wie erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester?
Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie hier einsehen.
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Masterstudium
- Für welchen Masterstudiengang qualifiziert dieses Bachelorstudium?
Der Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften (HRSGe) kombiniert mit dem Studium eines weiteren allgemeinbildenden Faches an der WWU und entsprechenden bildungswissenschaftlichen Inhalten qualifiziert jeweils für den Master of Education (M.Ed.) im Fach Sozialwissenschaften für das Lehramt an Haupt-,Real-,Sekundar- und Gesamtschulen.
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Module
Zum Studium des Faches Sozialwissenschaften (HRSGe) gehören integrative und fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 16 LP, wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von 18 LP sowie politikwissenschaftliche und soziologische Module von 30 LP.
- Welche Module müssen im Fach Sozialwissenschaften (HRSGe) belegt werden?
Die zu belegenden Module entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Faches.
- Kann das Modul "BGW" für die Module BH-S5 und BH-S6 anerkannt werden?
Das Modul "BGW" in den Bildungswissenschaften kann auf Antrag nach Abschluss der Module BH-S5 und BH-S6 vom Beratungsbüro Bildungswissenschaften anerkannt werden.
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Praktikum
- Muss ein Praktikum absolviert werden?
Im Bachelorstudium Sozialwissenschaften (HRSGe) ist in den Bildungswissenschaften ein (Eignungs- und) Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum zu absolvieren.