Berufskolleg (BA Wirtschaftslehre/Politik | Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik)

  • An- und Abmeldung von Prüfungen

    • Wo gibt es Informationen zu Prüfungszeiten und -orten?

    ZFB Ökonomik:
    Die Semesterabschlussprüfungen (Klausuren) Ihrer Pflichtmodule in Ökonomik finden Sie hier auf der Homepage des CIW unter der Rubrik "Veranstaltungen". Gehen Sie auf das entsprechende Semester und wählen Sie die Veranstaltung an. Unter Termine finden Sie jeweils auch einen Einzeltermin. Dies ist der jeweilige Prüfungstermin. Zusätzlich werden die Klausurtermine Richtung Semesterende auch unter der Rubrik "Studium - Klausurtermine" veröffentlicht. 
    Die vorgezogenen Klausuren (Nachschreibeklausuren) finden im auf die Veranstaltung (Seminar oder Vorlesung) folgenden Semester statt: im Wintersemester in der Woche vor Weihnachten und im Sommersemester in der Woche nach Pfingsten. Die konkreten Prüfungszeiten und -orte finden Sie auf der Homepage des CIW.

    • Welches Prüfungsamt ist für den Bachelorstudiengang BA (BK) Wirtschaftslehre/Politik und den Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik zuständig?

    Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?

    Informationen zur Anmeldung von Prüfungen finden Sie hier.

    • In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?

    Innerhalb der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie ohne Begründung von der Anmeldung zurücktreten.

    Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.

    Triftige Gründe sind:

    • Krankheit
    • Todesfälle in der Familie
    • Gerichtsladungen
    • Unfälle

    Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unverzüglich mitgeteilt werden.

    Informationen über den konkreten Ablauf des Anzeigens von Ihrer Prüfungsunfähigkeit entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie erfolgt die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen?

    Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften im darauf folgenden Semester an den vorgezogenen Klausuren (Nachschreibeklausuren) teilnehmen. Die vorgezogenen Klausuren finden im Wintersemester in der Woche vor Weihnachten und im Sommersemester in der Woche nach Pfingsten statt.Für die vorgezogenen Klausuren müssen Sie sich noch einmal wie zu den regulären Klausuren anmelden. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf die Fristen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Was tut man, wenn man an einer Klausur aufgrund von Terminüberschneidungen nicht teilnehmen kann?

    Anteilsdisziplin Ökonomik - Nachschreibeklausuren am CIW:
    Sollten Sie wirtschaftswissenschaftlichen Anteil Ihres Studiums an der regulären Abschlussklausur einer Ihrer Veranstaltungen aufgrund einer Terminüberschneidung mit einer anderen Klausur Ihres Studiums nicht teilnehmen können, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Melden Sie sich regulär während der Qispos-Anmeldephase zu der Klausur an. Stellen Sie danach einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf Annullierung der Klausur aufgrund der Terminüberschneidung mit der anderen Klausur. Unterschreiben Sie den Antrag und schicken Sie ihn als Scan zusammen mit einem Nachweis über die Terminkollision per E-Mail an das Prüfungsamt. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie sich danach innerhalb der Anmeldefrist zu der vorgezogenen Klausur (Nachschreibeklausur) anmelden. Für die vorgezogenen Klausuren müssen Sie sich noch einmal wie zu den regulären Klausuren anmelden. Bitte achten Sie unbedingt auf die Fristen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    Anteilsdisziplin Soziologie  - (Nachschreibe-)Klausuren am Institut für Soziologie:
    Sollten Sie an einer vom Institut für Soziologie angebotenen Klausur wegen Terminüberschneidungen nicht am regulären Klausurtermin teilnehmen können, können Sie den verantwortlichen Prüfer/innen einfach vor diesem Klausurtermin eine E-Mail schreiben, dass Sie den Nachschreibetermin als Erstversuch wahrnehmen möchten. Auf der Hompeage des Instituts für Soziologie wird frühzeitig der Termin der Nachschreibeklausur veröffentlicht und bis wann und wie Sie sich dazu anmelden müssen. Eine erneute Anmeldung in QISPOS ist nicht notwendig oder möglich.
    Bitte beachten Sie zwei Punkte: Es gibt einen zentralen Nachschreibetermin am Institut für Soziologie, Sie können also jeweils nur eine Klausur nachschreiben.

    Anteilsdisziplin Politikwissenschaft - Nachschreibeklausuren am IfPol:
    Sollten sich Prüfungstermine in Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich am Institut für Politikwissenschaft angemeldet haben, zeitlich überschneiden, haben Sie gemäß Ihrer geltenden Prüfungsordnung das Recht einen „triftigen Grund“ geltend zu machen und von der Prüfungsleistung auch außerhalb der geltenden An- bzw. Abmeldefrist zurückzutreten.
    Bitte reichen Sie hierfür frühzeitig, spätestens jedoch am Tag der Prüfungsleistung den ausgefüllten „Antrag auf Abmeldung aus triftigem Grund“ zusammen mit einer kurzen Darlegung Ihres spezifischen „triftigen Grundes“ im Prüfungsamt I ein.
    Nach Anerkennung Ihres Antrages werden Sie von der entsprechenden Prüfungsleistung abgemeldet und haben auf Wunsch die Möglichkeit, sich für einen Nachschreibetermin anzumelden. Bitte berücksichtigen Sie hier die An- und Abmeldefristen in Vorlesungen bzw. die in Absprache mit den Lehrenden geltenden Modalitäten in Standard- und Lektürekursen.
    Weitere einschlägige Informationen zu diesem Thema, sowie anderer Angelegenheiten zur Prüfungsverwaltung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamts I.

    Bei institutsübergreifenden Klausuren (z.B. zur Vorlesung "Einführung in die Fachdidaktik der Sozialwissenschaften") können andere Bestimmungen gelten, erkundigen Sie sich bitte bei der/dem Lehrenden.

    • Besteht die Möglichkeit Prüfungen zu wiederholen, um seine Noten zu verbessern?

    PO 2018:

    Prüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholt werden.

    PO 2012:

    Zum Zwecke der Notenverbesserung können maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der zur Verfügung stehenden drei Versuche wiederholt werden. Das bedeutet, es darf in zwei Modulen jeweils ein Verbesserungsversuch stattfinden, entweder eine Wiederholung des bestandenen Erstversuchs oder des bestandenen Zweitversuchs. Ein bestandener Drittversuch einer Prüfungsleistung darf nicht wiederholt werden.

    Des Weiteren können diese Möglichkeiten in den Anteilsdisziplinen Soziologie, Ökonomik und Politikwissenschaft, in der Fachdidaktik und in der „Einführung in die Sozialwissenschaften“ jeweils nur einmal genutzt werden.

    Der Wiederholungsversuch muss spätestens im folgenden Semester abgeschlossen werden, d.h. Sie melden sich bitte für die jeweilige Nachschreibeklausur an.

    Bitte melden Sie dies im entsprechenden Zeitraum persönlich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Freiversuch handelt.

    Im Falle einer Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung ist das Modul erst abgeschlossen, wenn auch die Wiederholung abgeschlossen ist. Es wird dann die bessere Note angerechnet (Note der Wiederholung oder vorige Note).

  • Anrechnung von extern erbrachten Prüfungsleistungen

    Bitte beachten Sie diesbezüglich zuallererst die Informationen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie können Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden?

    Für die Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen müssen Sie bereits im Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik oder im BA (BK) Wirtschaftslehre/Politik an der WWU eingeschrieben sein.

    Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden.

    • Wie werden an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen angerechnet?

    Zur Prüfung auf Anrechenbarkeit kommen Sie bitte zunächst mit folgenden Unterlagen in die Sprechstunde der CIW-Fachstudienberatung:

    • Antrag auf Anrechnung

    • Original-Leistungsnachweis(e) (Transcript of Records, Scheine) mit Notenangaben
    • Modulbeschreibungen (inklusive Angaben zu ECTS, Lehrinhalten, verwendeter Literatur und Form der Prüfungsleistung) 

    Alternativ können Sie eine mögliche Anrechnung von Leistungen per E-Mail mit den entsprechenden Fachstudienberatern*innen besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.

    Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie werden Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der WWU angerechnet?

    Für die Anrechnung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der WWU bei Studiengangwechsel befolgen Sie bitte die gleichen Schritte wie für die Prüfung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden (obige Frage).

    Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen in Ihrer beruflichen Fachrichtung erfolgt an der FH Münster.

  • Auslandssemester

    • In welchem Zeitraum kann man sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Für einen Auslandsaufenthalt können Sie sich an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 15.12. – 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und vom 15.07. – 15.08. für das darauffolgende Sommersemester bewerben. Aufgrund der Vorlesungszeiten an den ausländischen Universitäten bietet es sich generell an, das Wintersemester (konkret das 5. Fachsemester) für ein Auslandssemester zu nutzen.

    • Wo gibt es Informationen bzgl. des Auslandssemesters?

    Generelle Informationen zum Auslandssemester können Sie hier einsehen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandssemester an das International Relations Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    An die CIW-Fachstudienberatung wenden Sie sich bitte erst, wenn Sie für ein Auslandssemester bereits angenommen worden sind, um dann die Anrechenbarkeit der Leistungen, welche Sie in Ihrem Auslandssemester erbringen wollen, überprüfen zu lassen.

    • Wie erfolgt die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen?

    Bitte kommen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen sowie den offiziellen Beschreibungen der Kurse, die Sie im Ausland absolvieren wollen (inklusive ECTS, Inhalte, Prüfungsform), zur CIW-Fachstudienberatung. Dort können Sie besprechen, welche Leistungen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich Ihnen wahrscheinlich anerkannt werden können.

    Die endgültige Anerkennung der von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt jedoch erst nach Ihrem Auslandaufenthalt. Vorher kann keine verbindliche Aussage bzgl. der Anerkennung getroffen werden.

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt gehen Sie bitte persönlich mit dem, vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der CIW-Studienberatung gegengezeichneten Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen, Ihrem Zeugnis/Transcript of Records von der ausländischen Hochschule (incl. ECTS- und Notenangaben zu den von Ihnen absolvierten Kursen) und dem Antrag auf Anrechnung zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Falls Sie diese Unterlagen postalisch zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät senden wollen, fragen Sie dies dort bitte zunächst an.

  • Bachelorarbeit

    • Wann kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden?

    PO 2018:

    Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen sein (§3 Abs. 3 PO).

    PO 2012:

    Sie können sich für die Bachelorarbeit anmelden, sobald Sie mit dem 5. Fachsemester (120 LP) begonnen haben (§5 III PO). Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgreich abgeschlossen sein.

    • In welchen Disziplinen kann die Bachelorarbeit geschrieben werden? 

    Im Studiengang Wirtschaftslehre/Politik und im Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik (Profil: Sozialwissenschaften) kann die Bachelorarbeit in allen drei Anteilsdisziplinen - Ökonomik, Soziologie oder Politikwissenschaft - und in der Fachdidaktik (Prof. Dr. Andrea Szukala, Prof. Dr. Christian Müller) geschrieben werden.geschrieben werden. Es wird jedoch empfohlen, die Bachelorarbeit in der Anteilsdisziplin Ökonomik zu verfassen (§ 5 I PO).

    • Wer darf die Bachelorarbeit betreuen?

    Die Bachelorarbeit kann prinzipiell von jedem Lehrenden betreut werden, der in dem Studiengang BA BK Wirtschaftslehre/Politik oder im Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik (Profil: Sozialwissenschaften) regelmäßig Lehrveranstaltungen anbietet. Neben den Professorinnen und Professoren und den Akademischen Räten, sind auch die Privatdozentinnen und Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professoren und die Emeriti prüfungsberechtigt. Beachten Sie aber bitte, dass Emeriti Professoren im Ruhestand sind und keinerlei Verpflichtungen mehr haben. In jedem Falle sollte ein Prüfer/ eine Prüferin hauptamtlich am entsprechenden Institut arbeiten.

    • Wie ist das Verfahren zur Erstellung der Bachelorarbeit?

    Zunächst wenden Sie sich an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin und besprechen Ihr Vorhaben.

    Als nächstes holen Sie sich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Leitkarte ab.

    Diese wird dann von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ausgefüllt und an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gesendet. Sobald die Leitkarte beim Prüfungsamt eingegangen ist, beginnt Ihre Bearbeitungsfrist.

    Bitte berücksichtigen Sie zudem die Hinweise der Lehrstühle zur Erstellung der Bachelorarbeit, z.B. die Hinweise der Lehrstühle des CIW.

    • Kann die Bachelorarbeit wiederholt werden?

    Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Falls die Bachelorarbeit nicht bestanden wird, ist ein neues Thema zu bearbeiten.

    Zudem können Sie Ihr Thema einmal innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Bearbeitungsfrist zurückgeben. Falls Sie sich in Ihrem Wiederholungsversuch (Bachelorarbeit bereits einmal nicht bestanden) befinden, steht Ihnen diese Möglichkeit nur dann offen, wenn Sie in Ihrem ersten Versuch noch keinen Gebrauch davon gemacht haben (§11 VI RO).

    • Wie wird das Bachelorzeugnis ausgestellt?

    Sobald alle Ihre Noten bei QISPOS eingetragen sind, können Sie die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente im Prüfungsamt beantragen. Die Erstellung dauert drei bis vier Wochen. Sobald die Dokumente fertig sind, erhalten Sie eine E-Mail. Dann können Sie Ihre Dokumente im Prüfungsamt abholen. Die postalische Zusendung Ihrer Dokumente müssen Sie separat beantragen.

    Für Bewerbungszwecke können Sie vom Prüfungsamt eine vorläufige Abschlussbescheinigung erhalten.

    • Kann der Zweitversuch der Bachelorarbeit in einem anderen Fachbereich geschrieben werden?

    Bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit kann es für Sie möglich sein, den Zweitversuch in einem anderen Fachbereich, welcher entsprechend Ihrer PO für Sie in Frage kommt, zu schreiben.

    Dafür müssen Sie zunächst den Bescheid über das Nichtbestehen Ihrer Bachelorarbeit erhalten haben.

    Als nächstes können Sie Ihren Zweitversuch beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anmelden.

  • BAföG

    • Was ist BAföG?

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland.

    Dabei werden i.d.R. 50 Prozent der Förderung als Zuschuss und 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Im Sinne des BAföG berechtigte Studierende bekommen die Unterstützung innerhalb der Regelstudienzeit und müssen das Darlehen 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzahlen.

    Weitere Informationen können Sie dem BAföG-Leitfaden des Studierendenwerks entnehmen.

    • Wie gelingt eine Fortgewähr der Unterstützung durch das BAföG?

    Im 4. Fachsemester müssen Sie ein Antragsformular von der CIW-Fachstudienberatung ausfüllen lassen, um nachzuweisen, dass Sie genügend Leistungen für die weitere Unterstützung erbracht haben. Studierende müssen Leistungen im Umfang der ersten beiden Semester erbracht haben. Dies entspricht laut dem Studienverlaufsplan 25 Leistungspunkten.

    Sie können das Antragsformular auch nach dem 4. Fachsemester noch einreichen. Bitte beachten Sie in dem Fall jedoch unbedingt die Informationen des Studierendenwerks!

    • Wo gibt es Antragsformulare?

    Das Antragsformular (Formblatt 5) ist im Informationsbüro des BAföG-Amtes im Foyer der Mensa am Aasee (1. OG) erhältlich. Sie können das Formular aber auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  herunterladen.

  • Bewerbung auf einen Studienplatz

    • Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

    Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz können Sie hier einsehen.

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester

    • Wie erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester?

    Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie hier einsehen.

  • Masterstudium

    • Für welchen Masterstudiengang qualifiziert dieses Bachelorstudium?

    Der Bachelorstudiengang Wirtschaftslehre/Politik BA (BK) kombiniert mit dem Studium einer beruflichen Fachrichtung  an der FH Münster und entsprechenden bildungswissenschaftlichen Inhalten oder der Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik kombiniert mit dem Studium eines weiteren allgemeinbildenden Faches an der WWU und entsprechenden bildungswissenschaftlichen Inhalten qualifiziert jeweils für den Master of Education (M.Ed.) Wirtschaftslehre/Politik für das Lehramt an Berufskollegs.

    Mit dem Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik ist zudem auch das Studium des M.Ed. Sozialwissenschaften für Gymnasien und Gesamtschulen möglich.

  • Module

    Zum Studium Bachelors Wirtschaftslehre/Politik BA (BK) sowie des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik gehören integrative und fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 10 LP, wirtschaftswissenschaftliche Module im Umfang von 35 LP sowie politikwissenschaftliche und soziologische Module im Umfang von zusammengenommen 30 LP. 

    • Welche Module müssen im Fach Wirtschaftslehre/Politik belegt werden?

    PO 2018:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    PO 2012:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    • Welche Module müssen im ZFB Ökonomik belegt werden?

    PO 2018:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    PO 2012:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    Lehramtsstudierende im ZFB Ökonomik, Profil Sozialwissenschaften, die nach der Prüfungsordnung 2018 studieren, dürfen Wahlpflichtmodule des ZFB Ökonomik, Profil Ökonomik, als Zusatzleistungen absolvieren (bis 30 ECTS). Zusatzleistungen zu erbringen kann sinnvoll sein, um bestimmte Interessen zu vertiefen, oder sich beispielsweise auf einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang bewerben zu können. Studierende des Profils Sozialwissenschaften legen dabei mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich fest, welche Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtanteils Ökonomik des Profils Ökonomik sie als Zusatzleistungen absolvieren wollen.

  • Praktikum

    • Muss ein Praktikum absolviert werden?

    In den Bachelorstudiengängen Wirtschaftlehre/Politik BA (BK) und Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik (Profil Sozialwissenscahften) müssen Sie in den Bildungswissenschaften ein (Eignungs- und) Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum absolvieren.

    Im Bachelorstudiengang Wirtschaftlehre/Politik BA (BK) zusammen mit der FH Münster müssen Sie zudem in Ihrer beruflichen Fachrichtung einer fachpraktischen Tätigkeit von mindestens zwölf Monaten nachgegangen sein. Davon sollen Sie die Hälfte bereits vor Abschluss Ihres (Master-)Studiums erbracht haben. Ausbildungszeiten sind anrechenbar. Die Erbringung der fachpraktischen Tätigkeit soll mindestens in Blöcken von vier Wochen erfolgen. Die Ordnung zum Berufsfeldpraktikum und zur fachpraktischen Tätigkeit finden Sie hier.

  • Profilwechsel im ZFB Ökonomik

    • Ist es möglich innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik das Profil zu wechseln?

    Sie können innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik von der sozialwissenschaftlichen (lehramtsqualifizierenden) zur fachwissenschaftlichen Variante wechseln oder umgekehrt. Wieder zurück zu Ihrer ursprünglich gewählten Variante können Sie nicht, da der Wechsel des Profils nur einmal möglich ist.

    Für den Profilwechsel im ZFB Ökonomik kommen Sie bitte mit diesem Formular zur CIW-Fachstudienberatung.

    Danach gehen Sie mit dem nun vollständig ausgefüllten Formular zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

  • Zusatzleistungen

    • Können Zusatzleistungen erbracht werden?

    PO 2018:

    Im Bachelor Wirtschaftslehre/Politik können keine Zusatzleistungen erbracht werden.

    Im Bachelor Ökonomik (Profil: Sozialwissenschaften) können Zusatzleistungen nach Maßgabe von §1 Abs. 5 S. 2 PO erbracht werden. Lehramtsstudierende im ZFB Ökonomik, Profil Sozialwissenschaften, die nach der Prüfungsordnung 2018 studieren, dürfen Wahlpflichtmodule des ZFB Ökonomik, Profil Ökonomik, als Zusatzleistungen absolvieren (bis 30 ECTS). Zusatzleistungen zu erbringen kann sinnvoll sein, um bestimmte Interessen zu vertiefen, oder sich beispielsweise auf einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang bewerben zu können. Studierende des Profils Sozialwissenschaften legen dabei mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung verbindlich fest, welche Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtanteils Ökonomik des Profils Ökonomik sie als Zusatzleistungen absolvieren wollen.

    PO 2012:

    Es können keine Zusatzleistungen erbracht werden.