Berufskolleg (Master of Education Wirtschaftslehre/Politik)

  • An- und Abmeldungen von Prüfungen

    • Welches Prüfungsamt ist für den Master of Education (M.Ed./BK) zuständig?

    Das Prüfungsamt I.

    • Anmeldung erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?

    Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt entweder beim Prüfungsamt 1, direkt über den jeweiligen Fachbereich oder in Ihrer beruflichen Fachrichtung an der FH Münster.

    Derzeit werden die Prüfungen in der Soziologie beim Prüfungsamt 1 angemeldet und Prüfungen in Politik und Ökonomik vollständig in den beiden Fächern.

    Das Modul „Ökonomische Vertiefung: Angewandte Wirtschaftswissenschaften“ ist als CIW-Seminar zu absolvieren. Informationen zur Anmeldung von CIW-Seminaren findne Sie auf der Homepage des CIW.

    • In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?

    Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.

    Triftige Gründe sind:

    • Krankheit Pflege
    • Inanspruchnahme von Schutzzeiten
    • Todesfälle von nahen Angehörigen
    • Studiengangwechsel / Fachwechsel
    • Studienortwechsel
    • Überschneidung von Prüfungsterminen
    • Gründe, die sich unter dem Oberbegriff „Höhere Gewalt“ zusammenfassen lassen

    Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt 1 unverzüglich mitgeteilt werden.

  • Anrechnung von extern erbrachten Prüfungsleistungen

    • Wie können Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden?

    Für die Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen müssen Sie bereits in den M.Ed. Wirtschaftslehre/Politik an der WWU eingeschrieben sein.

    Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden.

    • Wie werden an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen angerechnet?

    Zur Prüfung auf Anrechenbarkeit kommen Sie bitte zunächst mit den folgenden Unterlagen zur Studienberatung des Faches, in dem die meisten anrechenbaren Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorliegen (z.B. Politik):

    Alternativ können Sie eine mögliche Anrechnung von Leistungen per E-Mail mit den entsprechenden Fachstudienberatungen besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.

    Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich mit ihrem Antrag zum Prüfungsamt 1.

    Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen in Ihrer beruflichen Fachrichtung erfolgt an der FH Münster.

  • Bewerbung auf einen Studienplatz

    • Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

    Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz können Sie hier einsehen.

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester

    • Wie erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester?

    Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Sie hier einsehen.

  • Masterarbeit

    • Wann kann mit der Masterarbeit begonnen werden?

    Das Thema der Masterarbeit kann frühestens im 3. Fachsemester ausgegeben werden. Im Fach Wirtschaftslehre/Politik wird das Thema erst dann ausgegeben, wenn das Modul, an welches sich die Masterarbeit anschließt, erfolgreich abgeschlossen worden ist (§ 3 I PO).

    • In welchen Disziplinen kann die Masterarbeit geschrieben werden?

    Im Fach Wirtschaftslehre/Politik kann die Masterarbeit in allen drei Anteilsdisziplinen (Soziologie, Politikwissenschaft, Ökonomik) oder in der Fachdidaktik (Prof. Dr. Andrea Szukala, Prof. Dr. Christian Müller) verfasst werden.

    Des Weiteren kann die Masterarbeit in dem anderen der beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

    • Kann die Masterarbeit wiederholt werden?

    Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Falls die Masterarbeit nicht bestanden wird, ist ein neues Thema zu bearbeiten. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 15 III RO).

  • Module

    Sie müssen für das Fach Wirtschaftslehre/Politik innerhalb des Masters of Education für das Lehramt an Berufskollegs einen Workload von 25 LP erbringen. Dazu gehören fachdidaktische Studienanteile im Umfang von 10 LP und soziologische, wirtschaftswissenschaftliche sowie politikwissenschaftliche im Umfang von jeweils 5 LP.

    • Welche Module müssen im M.Ed. Wirtschaftslehre/Politik belegt werden?

    Eine  Übersicht über die Pflicht- und Wahlpflichtmodule finden Sie hier.

    Das Modul „Ökonomische Vertiefung: Angewandte Wirtschaftswissenschaften“ ist als CIW-Seminar zu absolvieren.
    Eine Auswahl an Seminaren wird jedes Semester durch die Lehrenden des CIW angeboten. Sie schließen mit einer Hausarbeit ab und sind keine Vorlesungen.
    Die aktuelle Seminarauswahl wird rechtzeitig vor Semesterbeginn jeweils auf der Homepage des CIW (Rubrik: Veranstaltungen) und im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. Um sich erfolgreich für ein CIW-Seminar anzumelden, müssen Sie zunächst ein Formular abgeben, welches bei Bekanntgabe der CIW-Seminare auf der Homepage des CIW (Rubrik: News) zu finden ist. Auf diesem Formular geben Sie drei Seminarpräferenzen an (sofern drei oder mehr CIW-Seminare angeboten werden). Falls Sie strategisch weniger Module eintragen, werden Sie nachrangig behandelt!
    Für die Belegung eines CIW-Seminars im Wintersemester müssen Sie das Formular zwischen dem 15.08. und 15.09. abgeben. Für das Sommersemester muss die Abgabe des Formulars zwischen dem 15.02. und 15.03.  erfolgen. Bitte geben Sie das Formular im Sekretariat des CIW bei Frau Heitmann, Raum 118, ab oder schicken Sie es per E-Mail an: Kerstin.Heitmann@wiwi.uni-muenster.de.
    Anfang Oktober bzw. April erhalten Sie dann eine Rückmeldung per E-Mail bzgl. Ihres Seminarplatzes und den weiteren Anmeldeformalitäten (vorgezogene Qispos Anmeldung).

    • Wo gibt es Informationen zu den bildungswissenschaftlichen Inhalten des Masterstudiengangs?

    Der Master of Education (M.Ed./BK) besteht in geringerem Maße aus fachwissenschaftlichen und in größerem aus bildungswissenschaftlichen Inhalten.

    Informationen hierzu erhalten Sie beim Zentrum für Lehrbildung (ZfL). Dort finden Sie weitere Informationen zum Master of Education für das Lehramt an Berufskollegs.

  • Praktikum

    • Ist ein Praktikum zu absolvieren?

    In den Bildungswissenschaften müssen Sie ein schulisches Praktikum (Praxissemester) im Umfang von 25 LP erbringen. Informationen dazu finden Sie hier.

    Zudem müssen Sie, bevor Sie später als Lehrer/in an einem Berufskolleg tätig werden können, einer fachpraktische Tätigkeit von mindestens zwölf Monaten nachgegangen sein. Davon sollen Sie die Hälfte bereits vor Abschluss Ihres Masterstudiums erbracht haben. Ausbildungszeiten sind anrechenbar.

    Die Erbringung der fachpraktischen Tätigkeit soll mindestens in Blöcken von vier Wochen erfolgen.